Pressemeldungen
30. Mai 2023
Veräußerung von bAV-Beständen: Herausforderung für Personalabteilungen
Wenn Run-off-Gesellschaften einen Teil der Verträge vom ursprünglichen Versicherer übernehmen, besteht Handlungsbedarf
Ellwangen, 30. Mai 2023. Regelmäßig veräußern führende Versicherungen Teile ihrer Bestände in der Lebensversicherung an sogenannte Run-off-Gesellschaften. Die DCS Deutsche Clearing-Stelle macht auf die Herausforderungen aufmerksam, die daraus für Unternehmen in der betrieblichen Altersversorgung (bAV) resultieren: So werden bürokratische Hürden für Personalabteilungen ad hoc erheblich größer, der Aufwand für die Verwaltung nimmt zu. Doch Arbeitgeber können sich für den Fall vorbereiten.
16. März 2023
Drei neue Fach- und Führungskräfte bei der DCS Deutsche Clearing-Stelle
Stefan Bablitschky, Donald Bayanak und Alexander Forster übernehmen zunehmend Verantwortung bei dem Spezialisten für bAV-Verwaltung
Ellwangen, 16. März 2023. Die DCS Deutsche Clearing-Stelle, Spezialist in der Verwaltung der betrieblichen Altersversorgung (bAV), erweitert ihr Team der Fach- und Führungskräfte: Mit Donald Bayanak, neuer Key Account Manager, wird die DCS noch stärker in gute Kundenbeziehungen investieren. Stefan Bablitschky verantwortet als Business Development Manager gemeinsam mit der Geschäftsleitung strategische und operative Aufgaben. Der bereits seit 2017 bei der DCS tätige Alexander Forster baut in seiner neuen Position als Senior Consultant den Bereich bAV-Portabilität aus.
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07. November 2022
Zahlungstopps in betriebliche Altersversorgung verdoppeln sich
·Inflation und wirtschaftliche Sorgen verleiten laut DCS zum Kürzen bei der bAV
· Doch Beitragsfreistellungen und vorzeitige Auflösungen lohnen meist nicht
Ellwangen, 7. November 2022. Angesichts von Inflation und Angst vor Rezession stoppen immer mehr Beschäftigte die Einzahlungen in ihre betriebliche Altersversorgung (bAV). Dies ergaben Erhebungen der DCS Deutsche Clearing-Stelle GmbH. Demnach stieg die Zahl der Beitragsfreistellungen und Anträge auf vorzeitige Auflösung im Jahr 2022 um rund das Doppelte gegenüber dem Vorjahr. Laut DCS müssen Arbeitnehmer dadurch im Rentenalter allerdings mit erheblichen Leistungskürzungen rechnen. Die Ersparnis auf das Nettogehalt ist dagegen gering.
27. Juli 2022
Neues Nachweisgesetz stellt Unternehmen bei der bAV vor Herausforderungen
Mehr Bürokratie und weniger Digitalisierung resultieren aus der Novelle
Auch knappe Fristen bei der Umsetzung setzen Unternehmen unter Druck
Ellwangen, 27. Juli 2022. Von dem am 1. August 2022 in Kraft tretenden neuen Nachweisgesetz ist auch die betriebliche Altersversorgung (bAV) betroffen. Laut der DCS Deutsche Clearing-Stelle GmbH werden Arbeitgeber damit vor zusätzliche Herausforderungen gestellt. Insbesondere droht mehr Bürokratie: Der Grad an Digitalisierung wird sich hingegen eher reduzieren. Problematisch ist ferner, dass auch im Falle von unbeabsichtigten Verstößen direkt mit Bußgeldern gerechnet werden muss.
03. Mai 2022
DCS-Studie: Arbeitgeber-Zuschüsse zur betrieblichen Altersversorgung steigen mit Betriebsrentenstärkungsgesetz um 58 Prozent
- Auch Arbeitnehmer zeigen laut DCS Deutsche Clearing-Stelle seit Inkrafttreten der Gesetzesnovelle mehr Interesse an einer Entgeltumwandlung
- Verwaltungsaufwand verhindert jedoch in Teilen die Umsetzung der letzten Stufe des BRSG
- Für Unternehmen drohen zivil- sowie strafrechtliche Folgen
Ellwangen, 3. Mai 2022. Einer Studie der DCS Deutsche Clearing-Stelle GmbH zufolge ist der Arbeitgeberzuschuss zur betrieblichen Altersversorgung (bAV) seit Einführung des Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG) im Jahr 2018 im Schnitt um 58 Prozent gestiegen. Zudem leisten auch 25 Prozent der Arbeitnehmer freiwillig einen höheren Eigenanteil. Damit wird deutlich, dass die Ziele erreicht werden, die der Gesetzgeber mit der Gesetzesnovelle verbindet. Dennoch besteht laut DCS noch erheblicher Nachholbedarf bei der Umsetzung insbesondere der letzten Stufe des BRSG, die Anfang 2022 in Kraft trat. Dies sei einem hohen Verwaltungsaufwand aufseiten der Unternehmen geschuldet.
16. August 2021
Betriebsrentenstärkungsgesetz: DCS weist auf Anpassungsbedarf für bestehende Versorgungssysteme zum 1. Januar 2022 hin
- Alle Unternehmen sind mit dem BRSG in der Pflicht, Arbeitnehmer beim Aufbau einer Betriebsrente zu fördern
- DCS Deutsche Clearing-Stelle gibt drei Tipps für eine reibungslose Umsetzung
Ellwangen, 16. August 2021. Das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) nimmt alle Unternehmen in die Pflicht, Arbeitnehmer beim Aufbau einer Betriebsrente zu fördern. Wesentlicher Bestandteil ist der obligatorische Arbeitgeberzuschuss für bestehende Entgeltumwandlungen. Die DCS Deutsche Clearing-Stelle, ein Spezialist für die moderne Verwaltung der betrieblichen Altersversorgung, weist darauf hin, dass Unternehmen ihre Versorgungssysteme spätestens bis zum 1. Januar 2022 updaten müssen. In der Praxis seien bei der Umsetzung verschiedene Fallstricke zu beachten.
Über die Die DCS Deutsche Clearing-Stelle GmbH
Die DCS Deutsche Clearing-Stelle ist ein Spezialist für die moderne Verwaltung der betrieblichen Altersversorgung (bAV) in Unternehmen. Dabei berät und betreut die DCS ihre Kunden rund um das gesamte Thema bAV – von der individuellen Konzeptionierung bis zur Umsetzung verschiedener Durchführungswege. Gleichzeitig werden bestehende Versorgungswerke analysiert und in die Betreuung integriert. Dadurch wird eine ganzheitliche Beratung und Betreuung der Mitarbeiter über alle Phasen der Betriebsrente gewährleistet. Die Bandbreite der DCS Kunden erstreckt sich von kleinen und mittelständischen Unternehmen bis hin zu international tätigen Konzernen. Mehr Informationen unter dcsgroup.de
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