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Pressemeldung vom 4. November 2025

Was sich 2026 bei der betrieblichen Altersversorgung ändert

  • DCS informiert: Neue Beitragsbemessungsgrenzen, höhere verpflichtende Arbeitgeberzuschüsse
  • Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG II) tritt teilweise bereits 2026 in Kraft
  • Mit der Aktivrente können sich Sozialversicherungsbeiträge ändern

Ellwangen, 4. November 2025 – Die betriebliche Altersversorgung (bAV) steht auch 2026 im Zeichen von Novellen – diese betreffen Arbeitgeber und Beschäftigte. Insbesondere erhöhen sich laut DCS Deutsche Clearing Stelle GmbH, Spezialist für bAV-Verwaltung, die relevanten Rechengrößen und Höchstbeträge. Ferner treten mit dem zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG II) weitere Neuerungen in Kraft. Für Nutznießer der Aktivrente ändern sich auch in puncto bAV einige Parameter.

Ab dem 1. Januar 2026 wird die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der Renten- und Arbeitslosenversicherung bundeseinheitlich auf 101.400 Euro pro Jahr (8.450 Euro pro Monat) steigen. Daraus ergeben sich neue Höchstbeträge für die bAV: Beiträge in Direktversicherungen sind bis zu 8 Prozent der BBG möglich – das entspricht 8.112 Euro jährlich (676 Euro monatlich). Sozialversicherungsfrei bleiben Beiträge bis 4 Prozent der BBG, somit 4.056 EUR jährlich (338 EUR monatlich).

Arbeitgeber sind laut DCS Deutsche Clearing-Stelle in der Pflicht, einen Zuschuss von 15 Prozent der umgewandelten Entgeltbestandteile zu leisten. Für Arbeitnehmer, die den Maximalbetrag von 338 Euro nutzen, resultiert daraus ein Zuschuss von 44,09 Euro pro Monat. Arbeitgeber, die über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehen, können bei einer Entgeltumwandlung bis zu 8 Prozent der BBG und damit zusätzliche 88,17 Euro monatlich als Benefit bieten.

Die Zahlen wurden am 8. Oktober 2025 vom Bundeskabinett verabschiedet und beruhen auf gesetzlich festgelegten Berechnungen. Zu erwarten ist, dass sie in Kürze auch im Bundesgesetzblatt verkündet werden.

Der maximale Arbeitgeberförderbetrag nach § 100 EStG soll erst 2027 steigen. Bis dahin verbleibt er bei 288 Euro pro Jahr, bei einem förderfähigen Arbeitgeberbeitrag von bis zu 960 Euro. Ab 2027 wird die Förderung dann planmäßig auf 360 Euro pro Jahr steigen, was einem förderfähigen Arbeitgeberbeitrag von bis zu 1.200 Euro entspricht.

Änderungen mit dem BRSG II treten ab 2026 in Kraft

Darüber hinaus werden 2026 voraussichtlich weitere Änderungen im Zuge des zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG II) in Kraft treten. Das Gesetz befindet sich laut DCS Deutsche Clearing-Stelle derzeit im parlamentarischen Verfahren. Wesentliche Neuerungen sind die Einführung des Opting-Out-Modells per Betriebsvereinbarung außerhalb von Tarifverträgen, um die Teilnahmequote zu erhöhen, sowie eine stärkere Förderung für Geringverdiener durch höhere Einkommensgrenzen und Zuschüsse. Die geplanten Novellierungen zielen darauf ab, die Verbreitung und Attraktivität der bAV nochmals deutlich zu steigern.

Konsequenzen aus der Aktivrente

Mit der zum 1. Januar 2026 eingeführten sogenannten Aktivrente geht ein steuerfreies Einkommen von bis zu 2.000 Euro für sozialversicherungspflichtig beschäftigte Bezieher einer Altersrente einher. Der Freibetrag soll auch nicht dem Progressionsvorbehalt unterliegen. Daher bestehen laut DCS keine direkten Korrelationen mit der bAV, etwa durch eine gegenseitige Anrechnung. Doch fallen für gesetzlich Versicherte auf die ausgezahlte Betriebsrente, wie auch auf das Arbeitseinkommen, Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge an – sowohl der Arbeitnehmer- als auch der Arbeitgeberanteil ist davon betroffen.

Über die Die DCS Deutsche Clearing-Stelle GmbH

Die DCS Deutsche Clearing-Stelle ist ein Spezialist für die moderne Verwaltung der betrieblichen Altersversorgung (bAV) in Unternehmen. Dabei berät und betreut die DCS ihre Kunden rund um das gesamte Thema bAV – von der individuellen Konzeptionierung bis zur Umsetzung verschiedener Durchführungswege. Gleichzeitig werden bestehende Versorgungswerke analysiert und in die Betreuung integriert. Dadurch wird eine ganzheitliche Beratung und Betreuung der Mitarbeiter über alle Phasen der Betriebsrente gewährleistet. Die Bandbreite der DCS Kunden erstreckt sich von kleinen und mittelständischen Unternehmen bis hin zu international tätigen Konzernen. Mehr Informationen unter dcsgroup.de

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