Ich bin neu im Unternehmen und bringe eine bAV mit
Wir prüfen gemeinsam, welche Möglichkeiten für Ihren bestehenden Vertrag beim neuen Arbeitgeber bestehen und welche Unterlagen benötigt werden.
Für Mitarbeitende
Ob Sie neu im Unternehmen sind, Ihr persönliches Angebot ansehen, Ihren Beitrag verändern, in Elternzeit gehen, den Arbeitgeber wechseln oder sich dem Ruhestand nähern: Die DCS begleitet Sie persönlich und zeigt Ihnen, was jetzt wichtig ist und wie es weitergeht.
Direkt zu Ihrem Anliegen
Wählen Sie Ihre Situation – die DCS führt Sie direkt zum passenden nächsten Schritt.
Ihre aktuelle Situation
Wir führen Sie von Ihrer Situation direkt in den passenden DCS-Weg.
Wir prüfen gemeinsam, welche Möglichkeiten für Ihren bestehenden Vertrag beim neuen Arbeitgeber bestehen und welche Unterlagen benötigt werden.
Öffnen Sie Favorit und Alternative mit Ihrem Nettoaufwand, den Arbeitgebervorteilen und den möglichen Leistungen.
Vertragsdaten, Unterlagen, Beiträge oder eine andere laufende Frage: Wir schauen uns Ihr konkretes Anliegen an.
Wir prüfen, was in Ihrer Versorgung möglich ist und welche Abstimmungen mit Arbeitgeber, Vereinbarung und Vertrag notwendig sind.
Wir erklären Ihnen die Auswirkungen auf Ihre bAV und prüfen, ob Beiträge angepasst, ausgesetzt oder gegebenenfalls privat fortgeführt werden können.
Damit nichts liegen bleibt, klären wir rechtzeitig, was mit Ihrer bestehenden bAV nach dem Austritt passiert und welche nächsten Möglichkeiten bestehen.
Wir unterstützen Sie dabei, Leistungstermine, mögliche Auszahlungsformen und die erforderlichen nächsten Schritte Ihrer Versorgung zu verstehen.
Kein Problem. Beschreiben Sie uns kurz Ihre Situation – wir ordnen Ihr Anliegen dem passenden DCS-Weg zu und melden uns persönlich.
So begleitet Sie die DCS
Genau deshalb endet unser Mitarbeitenden-Service nicht mit einer Unterschrift. Wir begleiten den Weg vom ersten Verständnis über die Einrichtung bis zu Veränderungen, einem späteren Arbeitgeberwechsel und dem Rentenbeginn.
Förderung verständlich gemacht
Ein Arbeitgeberzuschuss wirkt zusammen mit der möglichen Steuer- und Sozialversicherungsersparnis. Das folgende Beispiel zeigt die Logik einer bAV mit 15 % Arbeitgeberzuschuss auf die Entgeltumwandlung – direkt auf dieser Seite und ohne externen Rechner.
Beispielrechnung 2026: 15 % Arbeitgeberzuschuss auf die Entgeltumwandlung; für die erste Orientierung wird – wie in der zugrunde liegenden Landingpage – mit einem vereinfachten Steuer-/SV-Effekt von 32 % gerechnet. Der 8-%-BBG-Deckel 2026 wird berücksichtigt. Ihre tatsächliche Ersparnis und die Arbeitgeberregelung können abweichen. Maßgeblich sind Ihr persönliches Angebot und die für Ihren Arbeitgeber geltenden Regelungen.
Ihr persönlicher bAV-Kompass
Nach Ihrer Beratung erhalten Sie Ihr persönliches Angebots-PDF. Über den gelben Button oder den QR-Code werden Ihre individuellen Werte einschließlich der über Ihren Arbeitgeber vereinbarten Vorteile direkt in Ihren persönlichen bAV-Kompass übernommen.
persönliche Werte
Ein DCS-Team
Sie sollen bei einer Veränderung nicht selbst herausfinden müssen, wer zuständig ist. Fachberater und Service-Team arbeiten zusammen und begleiten Ihre bAV über die gesamte Laufzeit.
Begleitet Beratung, persönliche Berechnungen, Verständnisfragen und Ihre Entscheidung.
Unterstützt bei Einrichtung, Änderungen, Elternzeit, Arbeitgeberwechsel, Vertragsfragen und Ruhestand.
Persönlicher Kontakt
Beschreiben Sie uns kurz Ihr Anliegen. Ihre Auswahl oben wird hier automatisch übernommen.
Orientierung
Kurze Antworten zu typischen Veränderungen. Ihr persönlicher Vertrag wird bei Bedarf individuell geprüft.
Ihre erworbenen Ansprüche gehen grundsätzlich nicht verloren. Welche Möglichkeiten für den Vertrag bestehen, hängt unter anderem vom Durchführungsweg, der Zusage und der konkreten Vertragsgestaltung ab. Wir prüfen Ihren Fall individuell.
Je nach Entgeltzahlung und Vertragsgestaltung können Beiträge ausgesetzt, angepasst oder gegebenenfalls privat fortgeführt werden. Bitte lassen Sie die konkrete Auswirkung vor einer Änderung prüfen.
Eine Übernahme oder Fortführung kann möglich sein. Der neue Arbeitgeber entscheidet auf Grundlage seiner Versorgungsordnung sowie der rechtlichen und versicherungsvertraglichen Voraussetzungen.
Beitragsänderungen sind häufig möglich, müssen aber mit dem Arbeitgeber, der Entgeltumwandlungsvereinbarung und dem Versicherungsvertrag abgestimmt werden.
Bei vielen Direktversicherungen ist eine private Fortführung grundsätzlich möglich. Konditionen, Förderungen und steuerliche Rahmenbedingungen können sich dabei verändern.
Rentenbeginn und mögliche Auszahlungsformen ergeben sich aus Ihrer Versorgungszusage und Ihrem Vertrag. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre persönlichen Unterlagen und die nächsten Schritte zu verstehen.
Wählen Sie Ihre Situation – oder schreiben Sie uns direkt. Die DCS begleitet Sie vom Anliegen bis zum nächsten klaren Schritt.