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DCS Deutsche Clearing-Stelle Prozessgespräch

Praxisbeispiel Unternehmensgruppe

Vier Gesellschaften.
Unterschiedliche Regelungen.
Ein gemeinsamer bAV-Prozess.

Für eine Unternehmensgruppe mit vier rechtlich eigenständigen Gesellschaften, unterschiedlichen tariflichen und betrieblichen Regelungen sowie mehreren Versorgungspartnern entwickelt die DCS einen gemeinsamen bAV-Prozessstandard – flexibel für die Besonderheiten jeder Gesellschaft und verlässlich in der gruppenweiten Umsetzung.

Deutschlandkarte mit vier goldenen Pins

1. Die Ausgangssituation

  • Vier rechtlich eigenständige Gesellschaften
  • Unterschiedliche tarifliche und betriebliche Regelungen
  • Mehrere Versorgungspartner und Durchführungswege
  • Unterschiedliche Zuständigkeiten innerhalb der Gesellschaften
  • Hoher Abstimmungs- und Dokumentationsaufwand für HR

2. Die zentrale Herausforderung

Wie entsteht ein gruppenweit einheitlicher bAV-Prozess, ohne die Besonderheiten der einzelnen Gesellschaften zu übergehen?

Ein gemeinsamer Rahmen mit passenden Varianten

3. Die Lösung der DCS

Die DCS entwickelt einen gemeinsamen Prozessrahmen für die gesamte Unternehmensgruppe. Gesellschaftsspezifische tarifliche, arbeitsrechtliche und organisatorische Besonderheiten werden darin als klar definierte Varianten berücksichtigt.

1

Bestände erfassen

Transparenz über Verträge, Versorgungspartner und bestehende Regelungen.

2

Regelungen prüfen

Tarifliche, betriebliche und rechtliche Rahmenbedingungen je Gesellschaft analysieren.

3

Gruppenstandard entwickeln

Gemeinsamer bAV-Prozess mit klaren Leitplanken und Schnittstellen.

4

Gesellschaftsvarianten festlegen

Spezifische Regelungen und Besonderheiten jeder Gesellschaft abbilden.

5

Umsetzung dauerhaft koordinieren

Verlässliche Betreuung, kontinuierliche Abstimmung und Prozesssicherheit.

4. Was für alle Gesellschaften einheitlich wird

  • Zentrale Ansprechpartner und Kommunikationswege
  • Festgelegte Abläufe bei Eintritten, Änderungen und Austritten
  • 3Nachvollziehbare Zusage- und Prozessdokumentation
  • 4Abgestimmte Schnittstellen zu Versorgungspartnern
  • Einheitliche Unterstützung der Mitarbeitenden

5. Was gesellschaftsspezifisch bleibt

  • Tarifliche Regelungen
  • Arbeitgeberzuschüsse
  • Durchführungswege
  • 4Bestehende Versorgungswerke
  • Interne Freigaben und Zuständigkeiten

Prozesssicherheit in der Praxis

6. Das Ergebnis

Ein gemeinsamer Prozessstandard

für die gesamte Unternehmensgruppe

Passende Gesellschaftsvarianten

für unterschiedliche tarifliche und betriebliche Regelungen

Weniger Abstimmungsaufwand für HR

durch klar geregelte Zuständigkeiten

Nachvollziehbare Umsetzung

über Gesellschaften und Versorgungspartner hinweg

Ist Ihre bAV bereits klar, einheitlich und rechtssicher organisiert?

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