Betriebsrentenstärkungsgesetz BRSG
Die Rente ist seit Jahren ein Dauerthema. Immer wieder ist zu lesen, dass die gesetzliche Rente alleine nicht mehr ausreicht. Die viel zitierte "Rentenlücke" droht vielen Arbeitnehmern. Der gewohnte Lebensstandard ist nicht mehr zu halten. Das hat auch die Bundesregierung sehr oft thematisiert und zum Anlass genommen die bisher stärkste Reform in der betrieblichen Altersversorgung vorzunehmen. Das Betriebsrentenstärkungsgesetz ist zum 01.01.2018 in Kraft getreten und macht die betriebliche Altersversorgung noch attraktiver.
Der Gesetzgeber unterstreicht damit die Wichtigkeit dieser Säule der Altersversorgung und die Mitverantwortung der Unternehmen, jedoch auch die Eigenverantwortung der Arbeitnehmer.