Betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung
Betriebliche Altersvorsorge (bAV) – Was ist das eigentlich?
In der betrieblichen Altersvorsorge (kurz bAV) überweist der Arbeitgeber einen Geldbetrag auf einen Altersvorsorgevertrag. In aller Regel geschieht dies monatlich. Es ist aber auch möglich den Betrag einmal jährlich zu sparen. Auf der Lohnabrechnung ist der Beitrag, der im Rahmen der bAV gespart wird, vom Brutto bereits abgezogen – ähnlich wie die Steuern und die Abgaben zur Sozialversicherung. Durch diese Förderung kann ein größerer Betrag „arbeiten“ als im Netto fehlt.
Was wird in der betrieblichen Altersvorsorge abgesichert?
Die bAV ist eine Möglichkeit finanziell für das Alter vorzusorgen. Sie wird vom Gesetzgeber und vom Arbeitgeber am höchsten gefördert. Während des Erwerbslebens wird Geld in einen persönlichen Vertrag angespart, um dann später zusätzlich zur gesetzlichen Rente, eine weitere lebenslang gezahlte Rente zu erhalten. Alternativ kann das angesparte Geld vor Rentenbeginn – je nach sogenanntem Durchführungsweg und Abschlussdatum des Vertrags – ganz oder teilweise ausgezahlt werden.
Welche Vorteile bietet die betriebliche Altersvorsorge?
Durch die bAV kann staatlich gefördert für den Ruhestand vorgesorgt werden. Staatlich gefördert bedeutet in diesem Fall, dass ein Arbeitnehmer Geld nicht aus dem bereits versteuertem Nettoeinkommen nimmt, sondern aus dem Brutto. Dadurch werden Steuern und Sozialabgaben gespart. Der Entlastung in der Ansparphase - bei der bAV als Steuererleichterung und Ersparnis bei den Sozialabgaben - steht später in der Rentenphase eine Besteuerung und gegebenenfalls Verbeitragung gegenüber. Somit erfolgt nur eine einfache Versteuerung des Einkommens. Die betriebliche Altersversorgung wird seit 2018 zusätzlich durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz gefördert.