Niemals geht man ganz
personal.magazin plus, 12.25
Verlassen Beschäftigte das Unternehmen, enden längst noch nicht die Pflichten des Arbeitgebers
aus der bAV. Vielmehr ist nun ein systematisches Vorgehen bei der Abwicklung gefragt. Meist greifen komplexe gesetzliche Regelungen, individuelle Vertragsgestaltungen und unklare Erwartungshaltungen ineinander. Und auch der neue Arbeitgeber steht ähnlichen Herausforderungen gegenüber. Ein Wegweiser zu Pflichten und Prozessen beim Jobwechsel.