Betriebsrenten anpassen

e|m|w Energie. Markt. Wettbewerb. (Ausgabe 5|21)

Ein Fachartikel zum Betriebsrentenstärkungsgesetz, veröffentlicht in der Rubrik "Organisation & Strategie"

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) nimmt Unternehmen in die Pflicht, Arbeitnehmer beim Aufbau einer Betriebsrente zu fördern. Auch Firmen der Energiebranche müssen dem Gesetz unabhängig von ihrer Größe Rechnung tragen. Wesentlicher Bestandteil ist der obligatorische Arbeitgeberzuschuss für bestehende Entgeltumwandlungen. Spätestens bis Anfang 2022 sind die Versorgungssysteme upzudaten. Bei der Umsetzung gilt es, verschiedene Fallstricke zu beachten. Es entsteht eine Herausforderung insbesondere für Personalabteilungen und Buchhaltung. [...]

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