Betriebsrenten: Anpassungsbedarf durch BRSG für bestehende Versorgungssysteme

cash.online 16.08.2021

Wesentlicher Bestandteil des Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) ist der obligatorische Arbeitgeberzuschuss für bestehende Entgeltumwandlungen. Die DCS Deutsche Clearing-Stelle, ein Spezialist für die moderne Verwaltung der betrieblichen Altersversorgung, weist darauf hin, dass Unternehmen ihre Versorgungssystem spätestens bis zum 1. Januar 2022 updaten müssen. In der Praxis seien bei der Umsetzung verschiedene Fallstricke zu beachten.

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