03. Mai 2022

DCS-Studie: Arbeitgeber-Zuschüsse zur betrieblichen Altersversorgung steigen mit Betriebsrentenstärkungsgesetz um 58 Prozent

  • Auch Arbeitnehmer zeigen laut DCS Deutsche Clearing-Stelle seit Inkrafttreten der Gesetzesnovelle mehr Interesse an einer Entgeltumwandlung

  • Verwaltungsaufwand verhindert jedoch in Teilen die Umsetzung der letzten Stufe des BRSG

  • Für Unternehmen drohen zivil- sowie strafrechtliche Folgen

Ellwangen, 3. Mai 2022. Einer Studie der DCS Deutsche Clearing-Stelle GmbH zufolge ist der Arbeitgeberzuschuss zur betrieblichen Altersversorgung (bAV) seit Einführung des Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG) im Jahr 2018 im Schnitt um 58 Prozent gestiegen. Zudem leisten auch 25 Prozent der Arbeitnehmer freiwillig einen höheren Eigenanteil. Damit wird deutlich, dass die Ziele erreicht werden, die der Gesetzgeber mit der Gesetzesnovelle verbindet. Dennoch besteht laut DCS noch erheblicher Nachholbedarf bei der Umsetzung insbesondere der letzten Stufe des BRSG, die Anfang 2022 in Kraft trat. Dies sei einem hohen Verwaltungsaufwand aufseiten der Unternehmen geschuldet.

Die Untersuchung der DCS Deutsche Clearing-Stelle GmbH bewertet die Auswirkungen des Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG) auf die betriebliche Altersversorgung: Ausgewertet wurden 4.500 Datensätze aus 120 Unternehmen. Demnach sind die Zuschüsse seitens von Arbeitgebern um mehr als die Hälfte gestiegen. Gleichzeitig hat die Gesetzesnovelle offenbar auch zu einem Umdenken bei Arbeitnehmern geführt: Jeder vierte Angestellte zahlt mehr ein, seitdem das BRSG 2018 in Kraft trat. Die gesamte Beitragshöhe stieg damit durchschnittlich um knapp 35 Prozent.

Mit dem BRSG verbessert der Staat die Rahmenbedingungen für die betriebliche Altersvorsorge – im Mittelpunkt steht eine Zuschusspflicht des Arbeitgebers. „Der seitens des Arbeitgebers geleistete Zuschuss motiviert offensichtlich auch Mitarbeitende, ihre eigenen Leistungen zur betrieblichen Altersversorgung zu erhöhen. Damit wird das Ziel erreicht, das die Politik mit der Gesetzesnovelle des BRSG verfolgt hat: Eine bessere finanzielle Absicherung von Beschäftigten im Rentenalter zu erreichen“, sagt Marco Eckert, Geschäftsführer der DCS Deutsche Clearing-Stelle GmbH.

Letzte Stufe des BRSG aufgrund hohen Verwaltungsaufwands häufig nicht erfüllt

Firmen investieren bereits erhebliche Ressourcen, um ihrer Verpflichtung nachzukommen. Problematisch ist häufig jedoch der gestiegene Verwaltungsaufwand, der mit dem BRSG verbunden ist: Bestehende Systeme müssen angepasst werden und gerade HR-Abteilungen stehen vor hohen administrativen Hürden. Häufig fehlen dafür personelle Ressourcen. Aus diesem Grund hat eine beträchtliche Anzahl insbesondere kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) bislang die letzte Stufe des BRSG nicht erfüllt, die Anfang 2022 in Kraft getreten ist: Diese schreibt vor, dass auch vor 2018 abgeschlossene bAV-Verträge vom Arbeitgeber bezuschusst werden müssen.

Wenn Arbeitgeber das BRSG nicht vollständig umsetzen, müssen sie laut DCS mit zivil- oder sogar strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. Außerdem hat die Missachtung der Zuschusspflicht Auswirkungen auf die Handelsbilanz. „Daher ist Unternehmen zu empfehlen, genau zu prüfen, ob alle Vorschriften korrekt umgesetzt werden. Im Einzelfall stellt sich die Frage, ob externe Unterstützung hilfreich sein kann, um die Situation zu bewerten und bei Bedarf nachzujustieren“, so Marco Eckert.

Die zitierte Studie basiert auf einer Evaluation von Datensätzen des bAV-Verwaltungsunternehmens DCS. Insgesamt wurden 4.500 Datensätze aus 120 Unternehmen ausgewertet.

Über die Die DCS Deutsche Clearing-Stelle GmbH

Die DCS Deutsche Clearing-Stelle ist ein Spezialist für die moderne Verwaltung der betrieblichen Altersversorgung (bAV) in Unternehmen. Dabei berät und betreut die DCS ihre Kunden rund um das gesamte Thema bAV – von der individuellen Konzeptionierung bis zur Umsetzung verschiedener Durchführungswege. Gleichzeitig werden bestehende Versorgungswerke analysiert und in die Betreuung integriert. Dadurch wird eine ganzheitliche Beratung und Betreuung der Mitarbeiter über alle Phasen der Betriebsrente gewährleistet. Die Bandbreite der DCS Kunden erstreckt sich von kleinen und mittelständischen Unternehmen bis hin zu international tätigen Konzernen. Mehr Informationen unter dcsgroup.de

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