07. November 2022

Zahlungstopps in betriebliche Altersversorgung verdoppeln sich

  • Inflation und wirtschaftliche Sorgen verleiten laut DCS zum Kürzen bei der bAV
  • Doch Beitragsfreistellungen und vorzeitige Auflösungen lohnen meist nicht

Ellwangen, 7. November 2022. Angesichts von Inflation und Angst vor Rezession stoppen immer mehr Beschäftigte die Einzahlungen in ihre betriebliche Altersversorgung (bAV). Dies ergaben Erhebungen der DCS Deutsche Clearing-Stelle GmbH. Demnach stieg die Zahl der Beitragsfreistellungen und Anträge auf vorzeitige Auflösung im Jahr 2022 um rund das Doppelte gegenüber dem Vorjahr. Laut DCS müssen Arbeitnehmer dadurch im Rentenalter allerdings mit erheblichen Leistungskürzungen rechnen. Die Ersparnis auf das Nettogehalt ist dagegen gering.

Die Tendenz zeigt laut DCS im vierten Quartal 2022 deutlich in Richtung weiter rückläufiger Einzahlungen in die bAV. Überwiegend setzen Beschäftigte auf eine Beitragsfreistellung, doch auch die Anfragen zur vorzeitigen Auflösung nehmen zu. Den Grund sieht die DCS in den Folgen des befürchteten wirtschaftlichen Abschwungs und in der Inflation.

„Gerade Menschen in niedrigeren und mittleren Einkommensgruppen sparen in der aktuellen Situation bei der betrieblichen Altersversorgung. Allerdings erhöht sich das tatsächlich verfügbare Nettoeinkommen nur unwesentlich. Denn wer seine bAV-Einzahlungen stoppt, verzichtet auch auf Zuschüsse des Arbeitgebers und auf Vorteile in puncto Steuer und Sozialversicherung“ sagt Marco Eckert, Geschäftsführer der DCS. Da die Auszahlungen in der Rentenphase entsprechend gekürzt werden, steigen laut Eckert die Risiken einer Altersarmut.

Beitragsfreistellung und Kündigung lohnen meist nicht

Die Investition in eine bAV liegt laut DCS-Statistik im Schnitt bei 115 Euro pro Monat – den Arbeitgeberzuschuss in Höhe von 15 Prozent eingeschlossen. Wer den Vertrag beitragsfrei stellt, erhält jedoch lediglich 55 Euro mehr netto ausbezahlt.

„Verlockend erscheint oft der angegebene Rückkaufswert, der viele Beschäftigte zur Anfrage nach einer Kündigung verleitet“, sagt Marco Eckert. Doch tatsächlich unterliegt die Auszahlung der Abfindung aus einem bAV-Vertrag noch Steuern und Sozialabgaben – das wirke sich mindernd aus, so Eckert. Zudem ist eine vorgezogene Auszahlung einer bAV nur unter bestimmten Voraussetzungen überhaupt möglich.

Beispiel: Auflösung eines bAV-Vertrages

Ein Arbeitnehmer im Alter von 30 Jahren, der 32.400 Euro brutto verdient und eine bAV mit einem Rückkaufswert von 15.000 Euro auflöst, erhält daraus nur 11.148 Euro ausbezahlt. Grund: Es fallen Steuern auf die auszuzahlende Summe an. Ferner können Sozialabgaben diesen Betrag noch weiter reduzieren. Bei unveränderter Fortführung des Vertrags hätte der Beschäftigte jedoch ein Kapital von mindestens rund 63.000 Euro aufgebaut.

Über die Die DCS Deutsche Clearing-Stelle GmbH

Die DCS Deutsche Clearing-Stelle ist ein Spezialist für die moderne Verwaltung der betrieblichen Altersversorgung (bAV) in Unternehmen. Dabei berät und betreut die DCS ihre Kunden rund um das gesamte Thema bAV – von der individuellen Konzeptionierung bis zur Umsetzung verschiedener Durchführungswege. Gleichzeitig werden bestehende Versorgungswerke analysiert und in die Betreuung integriert. Dadurch wird eine ganzheitliche Beratung und Betreuung der Mitarbeiter über alle Phasen der Betriebsrente gewährleistet. Die Bandbreite der DCS Kunden erstreckt sich von kleinen und mittelständischen Unternehmen bis hin zu international tätigen Konzernen. Mehr Informationen unter dcsgroup.de

Kontakt PR-Agentur

schmitt kommuniziert.
Michael C. Schmitt
Kaiserstraße 36
80801 München
+49 89 90411928
dcs@schmitt-kommuniziert.de
www.schmitt-kommuniziert.de